Erstellung von Steuererklärungen

Ein Graus für viele: Die Erstellung von Steuererklärungen. Der Termin für die Einreichung der Steuererklärung rückt näher und näher. Man findet einfach keine Zeit, sich in Ruhe mit der mühseligen Angelegenheit zu befassen.

Da ist es gut zu wissen, dass es jemanden gibt, der einem die Erstellung von Steuererklärungen abnimmt. Ihre Steuerkanzlei Lesch in Lippstadt.

Erstellung von Steuererklärungen

Eine Sorge weniger,
denn wir übernehmen die Erstellung von Steuererklärungen

Wir übernehmen für Sie:

  • Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünften
  • Einkommensteuererklärungen für Steuer-Ausländer
  • Erbschaftsteuererklärungen für Erben und die Erbengemeinschaften
  • Schenkungssteuererklärungen für Beschenkte
  • Einkommensteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewinnfeststellungserklärungen für Unternehmen, Selbständige und Existenzgründer
  • Einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen für Personengesellschaften (GbR, OHG, GmbH & Co.KG)
  • Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG und Ltd.)
  • Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen für die wirtschaftlichen und gemeinnützigen Vereine und Stiftungen

Sämtliche Steuerberechnungen für die Finanzämter werden mit der DATEV-Software erstellt. Die DATEV-Steuerberater-Software wird laufend an Steueränderungen angepasst und aktualisiert.

Ihr Kontakt zu unserer Kanzlei in Lippstadt

Beratung oder Besprechung finden wahlweise in unserer Kanzlei in Lippstadt oder aber bei Ihnen vor Ort statt. Wenden Sie sich für die Terminvereinbarung telefonisch oder online an uns – auch dann, wenn Sie Fragen rund um Ihre Steuererklärung, die Erstellung von Jahresabschlüssen oder die Lohn- und Finanzbuchhaltung haben.